Jetzt ist einer der besten Zeitpunkte für Immobilienkäufer in Österreich.
Mit der aktuellen Regelung gemäß § 25a GGG entfällt die sonst übliche Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 % – und das kann mehrere tausend Euro Ersparnis bedeuten.
💰 Wie viel kann man wirklich sparen?
Die Gebührenbefreiung gilt:
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bis € 500.000 pro Person
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bei zwei Käufern sogar bis € 1.000.000 Kaufpreis
👉 Beispiel:
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Kaufpreis € 500.000 → € 5.500 Ersparnis
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Kaufpreis € 800.000 (2 Käufer) → bis zu € 8.800 Ersparnis
Ein klarer finanzieller Vorteil, der direkt beim Kaufpreis spürbar ist.
⚠️ Wichtige Voraussetzungen
Die Befreiung gilt nur, wenn:
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die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird
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ein echtes Wohnbedürfnis besteht
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Kauf & Eintragung im entsprechenden Zeitraum erfolgen
👉 Wichtig:
Es handelt sich nicht um eine Förderung für Anleger, sondern für Eigennutzer.
⏳ Wie lange gilt die Regelung?
Die Gebührenbefreiung ist aktuell befristet bis 30.06.2026.
👉 ABER:
Gerade jetzt ist der Markt spannend –
und viele Käufer nutzen diesen Vorteil bereits aktiv.
🎯 Warum das strategisch entscheidend ist
Diese Regelung wirkt wie ein direkter Preisvorteil beim Immobilienkauf:
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weniger Eigenkapital notwendig
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bessere Finanzierung
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mehr Spielraum für Einrichtung oder Sanierung
👉 In einem Markt wie Innsbruck kann das der entscheidende Unterschied sein.
🏡 Fazit
Die Gebührenbefreiung ist eine seltene Gelegenheit, beim Immobilienkauf mehrere tausend Euro zu sparen – ohne Risiko, ohne Haken.
Wer ohnehin über einen Kauf nachdenkt, sollte diesen Vorteil strategisch nutzen.
Quellen
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Bundesministerium für Justiz (BMJ):
„Gebührenbefreiung bei Erwerb von Wohnraum gemäß § 25a GGG“ -
Bundesministerium für Finanzen (BMF):
Wohnbaupaket 2024 – Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtsgebühren -
Gerichtsgebührengesetz (GGG), § 25a

Mein Name ist Mag. Bernhard Großruck. Ich bin als Immobilienmakler und Sachverständiger in Innsbruck tätig und möchte Ihnen in diesem Blog hilfreiche Tipps rund um das Thema Immobilien geben.