Jetzt ist einer der besten Zeitpunkte für Immobilienkäufer in Österreich.

Mit der aktuellen Regelung gemäß § 25a GGG entfällt die sonst übliche Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 % – und das kann mehrere tausend Euro Ersparnis bedeuten.


💰 Wie viel kann man wirklich sparen?

Die Gebührenbefreiung gilt:

  • bis € 500.000 pro Person

  • bei zwei Käufern sogar bis € 1.000.000 Kaufpreis

👉 Beispiel:

  • Kaufpreis € 500.000 → € 5.500 Ersparnis

  • Kaufpreis € 800.000 (2 Käufer) → bis zu € 8.800 Ersparnis

Ein klarer finanzieller Vorteil, der direkt beim Kaufpreis spürbar ist.


⚠️ Wichtige Voraussetzungen

Die Befreiung gilt nur, wenn:

  • die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird

  • ein echtes Wohnbedürfnis besteht

  • Kauf & Eintragung im entsprechenden Zeitraum erfolgen

👉 Wichtig:
Es handelt sich nicht um eine Förderung für Anleger, sondern für Eigennutzer.


Wie lange gilt die Regelung?

Die Gebührenbefreiung ist aktuell befristet bis 30.06.2026.

👉 ABER:
Gerade jetzt ist der Markt spannend –
und viele Käufer nutzen diesen Vorteil bereits aktiv.


🎯 Warum das strategisch entscheidend ist

Diese Regelung wirkt wie ein direkter Preisvorteil beim Immobilienkauf:

  • weniger Eigenkapital notwendig

  • bessere Finanzierung

  • mehr Spielraum für Einrichtung oder Sanierung

👉 In einem Markt wie Innsbruck kann das der entscheidende Unterschied sein.


🏡 Fazit

Die Gebührenbefreiung ist eine seltene Gelegenheit, beim Immobilienkauf mehrere tausend Euro zu sparen – ohne Risiko, ohne Haken.

Wer ohnehin über einen Kauf nachdenkt, sollte diesen Vorteil strategisch nutzen.

Quellen 

  • Bundesministerium für Justiz (BMJ):
    „Gebührenbefreiung bei Erwerb von Wohnraum gemäß § 25a GGG“

  • Bundesministerium für Finanzen (BMF):
    Wohnbaupaket 2024 – Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtsgebühren

  • Gerichtsgebührengesetz (GGG), § 25a

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