In kaum einer anderen Branche wird das Zuschalten eines facheigenen Spezialisten so in Frage gestellt wie in der Immobilienbranche. In kaum einer anderen Branche sehen sich Privatanbieter und Laien so selbstsicher, die Sache in die eigene Hand nehmen und erfolgreich zum Abschluss führen zu können. Denn die Fähigkeit, Wohnungsbesichtigungen durchzuführen, vielleicht noch ein oder zwei Zeitungsinserate zu schalten besitzt wohl jeder und damit ist es dann auch in den meisten Fällen schon getan. Falsch!

Das Tätigkeitsfeld eines Immobilienmaklers lässt sich plakativ wohl am ehesten mit dem Bild eines Eisbergs im Wasser darstellen, bei dem nur ca. 10 % an der Oberfläche sichtbar sind. Die restlichen 90% seiner Arbeit sind für den Abgeber sowie für den Käufer auf dem ersten Blick nicht erkennbar. In den meisten Fällen ist es für den Verkäufer nicht erkennbar welche Leistungen der Immobilienmakler gegenüber dem Suchinteressenten bzw. Käufern erbringen muss und umgekehrt.

Die richtige und vollständige Aufbereitung eines Objekts setzt wesentlich mehr Arbeit voraus als von einem Dritten angenommen oder auch als zeitlichen Gründen selbst übernommen werden kann. Das Berufsbild des Immobilienmaklers – das im Verhältnis zu anderen Branchen ein noch vergleichsweise junges ist – hat sich demnach nicht umsonst als ein solches etabliert. Schon allein der zeitliche Aspekt schließt es in vielen Fällen aus, eine solche Tätigkeit lediglich “nebenbei” zu bewerkstelligen. Warum also nicht auf jemanden vertrauen, der den gesamten Gegenstand seines Berufslebens damit ausfüllt? Die Frage liegt einzig und allein im Vertrauen. Vermehrt sollte in dieser Hinsicht auch auf §14 Abs 1 Makler Gesetz hingewiesen werden, welcher besagt, dass sich ein Immobilienmakler bei Erteilung eines Alleinvermittlungsauftrages – in Hinsicht auf die Abgeberseite – zu einer Tätigkeit auch verpflichtet. Somit haben Sie ein Recht darauf, dass der Immobilienmakler für Sie tätig wird und sollten diesen auch vielmehr als Ihren exklusiven Vertreter bei der Vermittlung Ihrer Immobilie betrachten.

Daher mein Immo Tipp an Sie:

Wenden Sie sich für die Vermittlung Ihrer Immobilie nur an vertrauenswürde Unternehmen. Wenn Sie an der Vertrauenswürdigkeit eines Immobilienmaklers zweifeln, lassen Sie sich eine Reihe von Leistungen aufzählen, die während der Vermittlungsdauer von Seiten des Immobilienmaklers zu erbringen sind und nach welchen er sich auch verpflichtet.

Foto: © the_lightwrite-stock.adobe.com

Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Tragen Sie sich hier ein und erhalten Sie regelmäßig Infos, Hilfe, Tipps & Tricks rund um den Immobilenkauf, Immobilienverkauf als auch über den Immobilienmarkt in Tirol.

Danke für Ihr Interesse! Sie erhalten in Kürze eine E-Mail um Ihre Anmeldung zu bestätigen!

+