Maria und ihr Mann Wolfgang haben vor einigen Jahren eine Eigentumswohnung mithilfe eines Kredits gekauft. Maria hat einen neuen Job bekommen, weshalb das Ehepaar nun in eine andere Stadt zieht und die Wohnung verkaufen möchte. Können die beiden die Wohnung trotz laufendem Kredit verkaufen?

Sind Sie in einer ähnlichen Situation und fragen sich, wer den Kredit in einem solchen Fall weiter abbezahlt? Wie viel vom Verkaufspreis steht der Bank zu und wie viel Geld bleibt Ihnen? Auf all diese Fragen werde ich Ihnen in diesem Blogbeitrag eine Antwort geben. Lesen Sie also weiter!

Wohnung trotz laufendem Kredit verkaufen: Wer übernimmt die Kreditzahlungen?

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen wollen, obwohl der Kredit dafür noch nicht abbezahlt wurde, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit #1: Abzahlung des Kredits durch Verkaufserlös

Wenn Sie die Wohnung regulär verkaufen, überweist der Käufer den Verkaufspreis in der Regel auf ein Treuhandkonto. Dort bleibt das Geld bis der bürokratische Verkaufsteil – Eintragung ins Grundbuch, notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags etc. – abgeschlossen ist.

Der Treuhänder – ein Notar oder Rechtsanwalt – deckt mit diesem Geld Ihre noch offenen Verbindlichkeiten bzw. Schulden. Darunter fällt in diesem Fall der laufende Kredit der Bank.

Als Beispiel: Ihr offener Kredit beträgt 150.000 Euro. Durch den Verkauf nehmen Sie 350.000 Euro ein. Der Käufer überweist den Verkaufspreis über 350.000 Euro auf das Treuhandkonto.

Ihr Treuhänder überweist die noch offenen 150.000 Euro an die Bank, bei der Sie Ihren Kredit aufgenommen haben und Ihre Kreditschulden sind damit abbezahlt.

Möglichkeit #2: Kreditübernahme durch Käufer

Es kommt immer wieder vor, dass Käufer gewillt sind, den Kredit des Verkäufers zu übernehmen – es kommt zur sogenannten Schuldübernahme.

Beachten Sie, dass die Bank der Schuldübernahme durch den Käufer zustimmen muss! Damit die Wahrscheinlichkeit dafür steigt, sollten Sie auf jeden Fall die Bonität des Käufers prüfen! Der Käufer muss mindestens die gleiche Kreditwürdigkeit wie Sie haben. Ist diese schlechter, erhöht sich das Kreditausfallsrisiko für die Bank und ein Schuldnerwechsel wird in der Regel nicht genehmigt.

Wie viel bleibt Ihnen vom Verkaufspreis, wenn Sie eine Wohnung mit laufendem Kredit verkaufen?

Wie viel Geld Sie vom Verkauf erhalten, hängt davon ab, ob Sie sich für eine Abzahlung des Kredits oder für eine Kreditübernahme durch den Käufer entschieden haben.

Szenario 1: Rückzahlung des Kredits

Wurde die Wohnung mittels Treuhanderlag verkauft, wurde damit die Kreditsumme abgedeckt. Der Rest des Geldes wird auf Ihr Konto überwiesen.

Sehen wir uns noch einmal das obere Beispiel an:

Sie haben Ihre Wohnung für 350.000 Euro verkauft. Der Treuhänder hat den noch offenen Kredit über 150.000 Euro mit dem Verkaufserlös gedeckt. Die restlichen 200.000 Euro werden auf Ihr Konto überwiesen.

Beachten Sie: Abhängig von Ihrem Kreditmodell können für eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits zusätzliche Kosten anfallen!

Außerdem: Achten Sie auf die Regelung im Kaufvertrag, was die Kostenübernahme der Lastenfreistellung betrifft. Der Rechtsanwalt oder Notar muss nämlich für die Grundbucheintragung eine Löschung der Schulden veranlassen, wodurch einerseits Kosten für den Arbeitsaufwand als auch für die Tilgung bei der Behörde anfallen. Wer diese Kosten übernimmt, ist im Kaufvertrag festzuhalten.

Szenario 2: Kreditübernahme durch den Käufer

Haben Sie sich mit dem Käufer darauf geeinigt, dass dieser den Kredit übernimmt, wird Ihnen der angepasste Verkaufspreis überwiesen.

In diesem Fall müssen Sie auf jeden Fall darauf achten, dass im Kaufvertrag der richtige Verkaufspreis angegeben wird. Im Vertrag muss klargestellt werden, dass der Käufer den Kredit übernimmt und deshalb der Verkaufspreis entsprechend niedriger ausfällt.

Fazit: Wohnung trotz laufendem Kredit verkaufen? Ja, aber nur mit der richtigen Beratung!

Wenn Sie Ihre Wohnung trotz einem laufenden Kredit verkaufen wollen, ist es ratsam, sich von einem Experten unterstützen zu lassen.

Wenn Sie nämlich nicht aufpassen, können unter Umständen hohe Kosten aufgrund einer frühzeitigen Kreditrückzahlung auf Sie zukommen. Oder Sie vergessen die Regelung zur Kostenübernahme der Lastenfreistellung im Kaufvertrag, was Sie ebenfalls Geld kostet.

Wenn Sie für Ihren Wohnungsverkauf Unterstützung benötigen, können wir von Arealita Ihnen als Immobilienmakler in Tirol und Gerichtssachverständiger bei der Prüfung Ihrer Dokumente zur Seite stehen.

Für Rückfragen zum Eigentumswohnungsverkauf trotz laufendem Kredit können Sie sich natürlich auch jederzeit telefonisch (+ 43 512 580 242), via E-Mail (immobilien@arealita.at) oder über unser Kontaktformular bei uns melden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mag. Bernhard Großruck

© brizmaker – stock.adobe.com

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