Sie haben eine Gewerbeimmobilie, die Sie mithilfe eines Maklers verkaufen möchten. Dabei fällt die Maklerprovision an. Wer bezahlt diese nun: Sie als Verkäufer oder der Käufer?

In der Regel wird die Provisionssumme zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, da der Makler bei seiner Vermittlung die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Sollten diese Interessen auseinander gehen, kann ein Makler im Normalfall für eine Einigung sorgen, die beide Vertragspartner zufrieden stimmt.

Allerdings gibt es auch die Möglichkeit der Überwälzung: Das heißt, dass entweder der Verkäufer bzw. der Käufer die gesamte Provision bezahlt.

Wann das sinnvoll ist, verrate ich Ihnen in diesem Beitrag.

Situation für Überwälzung auf Verkäufer: Käuferanreiz bei schwer verkäuflichen Objekten

Liegt Ihr Verkaufsobjekt in einem abgelegenen Gebiet oder wurde für eine bestimmte Branchennutzung gebaut, grenzt das die Menge der Interessenten ein. Bieten Sie beispielsweise ein Ferienhotel an, eignet dieses sich aufgrund der spezifischen Einbauten kaum für weitere Verwendungszwecke.

In diesem Fall macht es unter Umständen Sinn, dass Sie als Verkäufer die volle Provisionssumme von 6 Prozent bezahlen, um attraktive Kaufangebote zu erhalten.

Überwälzung an Verkäufer: Um welchen Betrag geht es?

Wie hoch der Betrag ist, hängt vom Wert und dem erzielten Verkaufspreis ab. Um Ihnen aber etwas Handfestes zu liefern, möchte ich Ihnen die Provision an einem Beispiel vorrechnen:

Eine Bürofläche mit 270 Quadratmeter im Raum Innsbruck-Land mit guter Verkehrsanbindung kostet etwa 700.000 Euro.

6 Prozent des Kaufpreises = Kaufpreis * 0,06

Wenn Sie Ihre Gewerbeimmobilie für 700.000 Euro verkaufen, fallen 42.000 Euro an Maklerprovision an.

Übernehmen Sie als Verkäufer bei einer schwer verkäuflichen Immobilie nun für den erhöhten Marketing- und Vermittlungsaufwand die Provisionszahlung des Maklers, wird Ihre Immobilie nach außen ohne Käuferprovision angeboten. Das macht Ihr Gewerbeobjekt für mehrere Käufer interessanter.

Ein weiterer Vorteil der Überwälzung auf den Verkäufer: Sie können so sicherstellen, dass der Makler nicht als Doppelmakler agiert und nur in Ihrem Interesse handelt. Laut § 5 des Maklergesetzes ist ein Makler nämlich durch den abweichenden Geschäftsgebrauch nicht dazu verpflichtet, nur im Interesse des Auftraggebers zu handeln.

Allerdings: Derzeit gibt es eine hohe Nachfrage nach Immobilien, aber nur wenige Angebote. Deshalb wird ein Immobilienmakler von Vornherein darauf achten, Ihre Wünsche beim Verkauf durchzusetzen. 

Situation der Überwälzung auf Käufer: Attraktive Immobilien sichern

Auch eine Überwälzung auf den Käufer ist selbstverständlich möglich. In der Regel übernimmt der Käufer die gesamte Maklerprovision, wenn es viele Interessenten für ein Verkaufsobjekt gibt.

Gerade im Hochpreis-Bundesland Tirol gibt es viele attraktive Standorte für Gewerbeimmobilien. Steht eine solche zum Verkauf, stehen die potenziellen Käufer innerhalb kürzester Zeit Schlange.

Verkäufer einer attraktiven Immobilie wollen keine Provision bezahlen. Für ein gut gelegenes Objekt wird bestimmt ein Interessent bereit sein, den gewünschten Preis zzgl. Makler zu bezahlen.

Das bedeutet: Will ein Käufer eine gut situierte Immobilie erwerben, wird er – wohl oder übel – die Zahlung der gesamten Maklerprovision übernehmen müssen.

Fazit: Überwälzung auf den Verkäufer ist aktuell unwahrscheinlich

Aufgrund der momentanen, verkäufergetriebenen Situation auf dem Tiroler Immobilienmarkt wird eine Überwälzung auf den Verkäufer kaum notwendig sein. Gerade die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken und Hallen ist hoch – vor allem an attraktiven Standorten.

Auch ohne die Übernahme der gesamten Maklerprovision, wird ein Makler Ihre Interessen vertreten, wenn er Ihre Gewerbeimmobilie verkauft. Das mag für Käufer etwas hart klingen, ist aber schlichtweg die derzeitige Realität.

Als Ausnahme sehe ich die schwer zu vermittelnden Objekte – wie (Ferien-)Hotels: Hier können Sie sich als Verkäufer eine Überwälzung der Maklerprovision überlegen, um eventuell eine schwerverkäufliche Gewerbeimmobilie doch noch gewinnbringend zu veräußern.

Haben Sie eine Gewerbeimmobilie zum Verkauf und möchten dafür Unterstützung von einem erfahrenen Tiroler Makler? Kontaktieren Sie uns gerne für einen kostenlosen Ersttermin, bei dem wir uns Ihr Verkaufsobjekt und Ihre Situation genau ansehen.

Wir helfen Ihnen, Interessenten zu finden, und unterstützen Sie beim Verkauf. Sie erreichen uns per Telefon (+43 512 580 242), via E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mag. Bernhard Großruck

Foto: Gorodenkoff – stock.adobe.com

Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Tragen Sie sich hier ein und erhalten Sie regelmäßig Infos, Hilfe, Tipps & Tricks rund um den Immobilenkauf, Immobilienverkauf als auch über den Immobilienmarkt in Tirol.

Danke für Ihr Interesse! Sie erhalten in Kürze eine E-Mail um Ihre Anmeldung zu bestätigen!

+