Auf den ersten Blick erscheint eine Liegenschaft oder Immobilie rein als Grundstück oder Bauwerk. Bei genauerem Hinsehen spielen zahlreiche rechtliche, technische und wirtschaftliche Faktoren eine Rolle, deren Prüfung bei Ver- und Ankauf wesentliche Bedeutung hat.

Was im unternehmerischen Bereich teilweise gesetzliche Verpflichtung zur Haftungsbefreiung sowohl von Verkäufer, als auch Käufer, und daher bei Unternehmens- und Liegenschaftsverkäufen an der Tagesordnung ist, sollte auch immer mehr Einzug bei jeglicher Immobilientransaktion finden. Geht es doch – abgesehen von Unternehmenskäufen – um die größten Vermögenswerte, die Sie an- oder verkaufen. Das Feld der Immobilientransaktion sollte daher schon in eigenem Interesse, um Fehlentscheidungen und größeren Schaden zu vermeiden nicht Laien oder dem eigenen, subjektiven Empfinden überlassen werden. Die Rede ist von der gebotenen oder angemessenen Sorgfalt, den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und Unternehmensgesetzbuch entsprechend. Demzufolge muss ein Käufer, der im Sinne der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ordnungsgemäß handelt, ein Kaufobjekt mindestens in den Grundzügen prüfen: Wurde einem Käufer die Gelegenheit zur Prüfung gegeben, hat er diese aber nicht ergriffen, so muss er allfällige nachteilige Konsequenzen gegen sich gelten lassen, wenn er den Mangel bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können. Englisch Due Diligence – die gebotene Sorgfalt genannt – hat dieser Begriff auch schon längst Einzug gehalten in unser Wirtschaftsleben. Man unterscheidet dabei die Prüfung der Immobilientransaktion in rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Ein Immobilienverkäufer kennt doch seine Immobilie, könnte man denken, weshalb sie dann noch prüfen?

Dennoch ist es auch für den Immobilienverkäufer sinnvoll, die Transaktion einer Prüfung zu unterziehen. Denn der Immobilienverkäufer kennt sein Objekt nicht aus Käufersicht. Zur Herbeiführung eines raschen und optimalen Verkaufsabschlusses muss man sich aber in die Rolle seines Verhandlungspartners hineinversetzen und jene Vorteile und Risiken erkennen, die dem Käufer auffallen könnten.

Daher mein Immo Tipp an Sie:

Auch als Immobilienverkäufer, insbesondere als gewerblicher (unternehmerisch tätiger) Immobilienverkäufer haben Sie Diligenz-(Sorgfalts-)pflichten. Die allererste Sorgfalt sollten Sie allerdings bei der Auswahl Ihres Immobilienmaklers walten lassen.Wenden Sie sich, auch wenn Sie kein Unternehmer sind, sowohl als Immobilienkäufer als auch als Immobilienverkäufer an einen Immobilienmakler mit einem qualifizierten Team, das die immer komplexer werdende Querschnittsmaterie Immobilientransaktion mit Ihnen begleitet und vor unliebsamen Überraschungen schützt.

Foto: © pfluegler photo-stock.adobe.com

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