Sie haben eine Eigentumswohnung geerbt und möchten diese verkaufen. Sollten Sie dabei auf einen Makler setzen? Ihre Freunde sind der Ansicht, dass Sie aufgrund der aktuellen Immobilienmarktsituation Ihre Wohnung auch problemlos ohne Makler verkaufen können.

Immerhin ist die Nachfrage nach Wohnungen in Tirol weiterhin hoch. Verkaufen Sie Ihre Wohnung ohne Makler, zahlt der Käufer keine Maklerprovision von 3 Prozent des Verkaufspreises. Sie könnten somit mehr für Ihr Haus verlangen und diesen Betrag selbst kassieren.

Ganz so einfach ist der selbstständige Verkauf jedoch nicht. Als Immobilienmakler in Tirol habe ich zahlreiche Fälle gesehen, in denen bei einem Wohnungsverkauf auf eigene Faust viel Geld verschenkt wurde. Deshalb möchte ich Ihnen ein paar Tipps aus meiner langjährigen Erfahrung geben. Mit diesen können Sie Ihre Wohnung auch ohne Makler zum bestmöglichen Preis verkaufen.

Wohnung gewinnbringend ohne Makler verkaufen: So gelingt es in 9 Schritten

Eines vorweg: Ein profitabler Wohnungsverkauf braucht viel Zeit. Je gründlicher Sie die folgenden Schritte ausführen, umso mehr Geld bringt der Verkauf in der Regel.

Schritt #1: Beschaffung der notwendigen Unterlagen

Beim Wohnungsverkauf müssen Sie den Interessenten viele Informationen zur Verfügung stellen, die in unterschiedlichen Dokumenten zu finden sind. Eine Liste der einzuholenden Unterlagen finden Sie in einem gesonderten Blog-Beitrag „Wohnung verkaufen: Mit dieser Checkliste vergessen Sie nichts“.

Beachten Sie: Für die Ausstellung mancher Dokumente fällt eine Gebühr an. Beispielsweise werden Ihnen bei der Einforderung des Grundbuchauszugs 15 Euro verrechnet.

Schritt #2: Prüfung der Dokumente

Prüfen Sie die von Ihnen eingeholten Unterlagen auf ihre rechtliche Korrektheit. Dazu können Sie sich entweder Unterstützung von einem Anwalt oder einem Immobilienmakler holen.

Natürlich können Sie die Prüfung auch selbst machen, dazu werden Sie sich allerdings in Rechtstexte einlesen müssen, was wiederum mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden ist.

Schritt #3: Ermittlung des Verkaufspreises

Veranschlagen Sie einen ersten Verkaufspreis. Dieser Schritt ist für einen gewinnbringenden Verkauf besonders wichtig. Ihr Preisvorschlag sollte keinesfalls zu niedrig sein. Logisch, ansonsten verschenken Sie einen Teil Ihrer Wohnung.

Aber Sie müssen ebenfalls darauf achten, dass Ihre Preisvorstellung nicht zu hoch ist. Sonst ist Ihre Immobilie lange auf dem Markt. Das führt dazu, dass Immobilienprofis mit Billigangeboten den Preis für Ihre Wohnung immer weiter nach unten drücken.

Am Ende müssen Sie dann unter Wert verkaufen und können nicht von der derzeitigen Marktlage profitieren.

Bei der Ermittlung des besten Verkaufspreises können Sie aktuelle Angebote ansehen und/oder einen Immobiliensachverständigen zurate ziehen.

Schritt #4: Start der Vermarktung

Als nächstes beginnen Sie mit der Bewerbung Ihrer Wohnung. Verbreiten Sie Ihr Angebot beispielsweise in sozialen Medien, Zeitungen und auf Online-Plattformen. Welche 3 Plattformen sich hierfür aufgrund Ihrer Reichweite besonders eignen finden Sie im Blog-Beitrag „Haus richtig inserieren: Wie Sie schnell zu guten Angeboten kommen“. Für die Inserate wird pro 14-tägiger Schaltung ein Betrag von etwa 25 Euro fällig.

Stellen Sie für die Inserate so viele Informationen und hochauflösende Bilder wie möglich für die Interessenten zur Verfügung. Das verhindert, dass Sie zahlreiche E-Mails von potenziellen Käufern beantworten müssen, die nach den Eckdaten der Immobilie fragen.

Schritt #5: Vereinbarung der Besichtigungen

Haben Sie die Inserate veröffentlicht, werden Sie die ersten Interessenten kontaktieren. Dann wird es Zeit für die Besichtigungstermine. Während dieser Treffen sollten Sie die Kaufabsicht der Käufer prüfen: Handelt es sich um ernsthafte Interessenten oder vergeuden Sie nur Ihre Zeit.

Nehmen Sie sich für jeden Termin ausreichend Zeit, um Fragen und Anliegen der potenziellen Käufer zu beantworten. Immerhin ist ein Wohnungskauf keine leichtfertige Entscheidung. Es geht um viel Geld. Deshalb sollten Sie auch damit rechnen, dass manche Interessenten Ihre Immobilie öfters sehen wollen, bevor sie eine endgültige Wahl treffen.

Schritt #6: Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten

Damit es beim Kaufabschluss zu keinen bösen Überraschungen kommt, ist es notwendig, dass Sie vorab die finanziellen Mittel Ihrer Interessenten prüfen. Die dafür notwendigen Unterlagen kann der Interessent direkt bei der Bank anfordern. Die Prüfung dieser Dokumente können Sie entweder selbst vornehmen oder bei einem Fachmann – beispielsweise Ihrem Bankberater – anfordern.

Schritt #7: Erstellung eines schriftlichen Kaufanbots

Haben Sie die Bonität des Käufers geprüft, können Sie ein schriftliches Kaufanbot erstellen. Darin sollten die wichtigsten Punkte für das Aufsetzen eines Kaufvertrags bereits enthalten sein. So können Sie sich im Falle eines Bruches des Vertrags oder des Kaufanbots rechtlich absichern.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie das Kaufanbot von einem Notar oder Rechtsanwalt Ihrer Wahl noch einmal prüfen lassen. Danach sind Sie rechtlich abgesichert.

Schritt #8: Prüfung des grundbuchfähigen Kaufvertrags

Haben Sie und der Käufer das Kaufanbot unterschrieben, wird der Käufer den grundbuchfähigen Kaufvertrag von seinem Rechtsanwalt bzw. Notar aufsetzen lassen. Diesen gilt es ebenfalls zu prüfen. Holen Sie sich dabei die Unterstützung von einem Rechtsexperten.

Ist die Prüfung abgeschlossen, wird der Vertrag beglaubigt und unterzeichnet.

Schritt #9: Übergabe der Wohnung

Haben Sie das Geld für den Verkauf auf Ihrem Konto erhalten, übergeben Sie die Wohnung. Führen Sie ein Übergabeprotokoll und machen Sie Fotos für Beweiszwecke. Dann ist der Verkauf abgeschlossen.

Mit diesen 9 Schritten sollte Ihr Wohnungsverkauf reibungsfrei vonstatten gehen können. Eines möchte ich aber noch loswerden: Leider gibt es immer wieder Käufer, die versuchen, den Preis für Ihre Immobilie zu drücken. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken.

Wenn Sie den Wert von einem Sachverständigen prüfen haben lassen, sollten Sie all Ihr Verhandlungsgeschick einsetzen, um auch wirklich diesen Preis zu erzielen. Ansonsten sind Sie es, der am Ende sprichwörtlich „durch die Finger schaut“.

Dieses Risiko können Sie jedoch umgehen, indem Sie einen Makler mit dem Verkauf Ihrer Wohnung beauftragen.

Mag sein, dass diese Aussage etwas plump wirkt. Vielleicht denken Sie sich auch: „Natürlich muss er das als Immobilienmakler sagen, um Werbung für sich zu machen.“ Sie haben Recht, ich mache an dieser Stelle etwas eigennützig Werbung für meinen Berufsstand.

Aber gerade als Immobilienmakler kann ich Ihnen die Erlebnisse anderer Privatverkäufer mit auf den Weg geben, damit Ihnen nicht dieselben Fehler passieren. Denn dem Risiko, unter Wert zu verkaufen, setzen Sie sich nur beim selbstständigen Wohnungsverkauf aus.

Eigenständiger Verkauf birgt erhöhtes Risiko, Geld zu verlieren

Beim eigenständigen Verkauf kommt es immer wieder zu preislichen Einigungen zwischen Käufer und Verkäufer, bei denen ich als Immobilienmakler nur den Kopf schütteln kann. Teilweise verschenken Verkäufer 10 Prozent des Immobilienwertes. Im Hochpreis-Bundesland Tirol sind das bei einem Wohnungswert von 400.000 Euro immerhin 40.000 Euro, die Sie verlieren.

Ein seriöser Makler verkauft Ihre Wohnung niemals unter Wert. Im Gegenteil, er bemüht sich, einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Dabei achtet er natürlich weiterhin auf die Marktsituation und verlangt keine utopischen Preise, die kein Käufer zahlen möchte.

Außerdem profitieren Sie als Verkäufer von einer massiven Zeitersparnis. Da der Makler fast alle der oben aufgeführten Schritte für Sie übernimmt, müssen Sie nur wenig Arbeit und kein Geld in den Verkauf investieren. Der Makler übernimmt jegliche Kosten – beispielsweise für Inserate oder Dokumentenkopien – auf eigenes Risiko.

Zudem ist ein Makler meist rechtlich versiert und kann Sie somit bei der Erstellung des Kaufanbots sowie bei der Prüfung des Kaufvertrags unterstützen. Damit sind Sie rechtlich abgesichert!

Mir ist klar, dass die 3 Prozent des Verkaufspreises an Maklerprovision abschreckend wirken, aber betrachten Sie die Situation doch einmal folgendermaßen:

Möchten Sie lieber 3 Prozent Provision bezahlen und einen hohen Verkaufspreis erzielen? Nicht zu vergessen, dass Sie rechtlich abgesichert sind und weniger Zeit in den Verkauf stecken müssen. Oder setzen Sie sich lieber dem erhöhten Risiko aus, Ihre Wohnung unter Wert zu verkaufen? Dadurch könnten Sie sogar mehr als 3 Prozent verlieren…

Am Ende bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie Ihre Wohnung mit oder ohne Makler verkaufen. Falls Sie sich nach dem Lesen des Beitrags bei einem unverbindlichen Erstgespräch von uns als Immobilienmakler in Tirol überzeugen möchten, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Sie erreichen uns telefonisch (+ 43 512 580 242), per E-Mail (immobilien@arealita.at) oder Sie senden uns Ihre Anfrage, indem Sie auf den violetten Button klicken.

Ich möchte unverbindlich ein gutes Verkaufsangebot einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mag. Bernhard Großruck

© Fabio – stock.adobe.com

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